WEG-Verwaltung
Die ordnungsgemäße WEG-Verwaltung ist ohne entsprechenden Vermittler, dem „WEG-Verwalter“, nur schwer möglich. Daher schreibt das Gesetz die Bestellung eines Verwalters in § 20 des Wohnungseigentumsgesetzes vor.
Wir als Ihr WEG-Verwalter sind der gemeinsame Nenner einer Wohnungseigentümergemeinschaft und verwalten zuverlässig und unparteiisch das Gemeinschaftseigentum. Daher ist uns das Vertrauensverhältnis zwischen Eigentümer und Verwalter von wichtiger Bedeutung.
Die Rechte und Pflichten des WEG-Verwalters sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Alle weiteren Aufgaben ergeben sich, je nach Einzelfall, aus der Gemeinschaftsordnung, der aktuellen Rechtsprechung, dem Verwaltervertrag und letztlich aus den Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Sicherlich erscheint den meisten Eigentümern der Aufgabenkreis eines WEG-Verwalters sehr „überschaubar“. Jedoch wird dabei unterschätzt, dass der Aufgabenbereich eines Verwalters sehr breit gefächert ist, und die jeweiligen Eigentümer nur einen Bruchteil dessen mitbekommen, was der Verwalter im Tagesgeschäft zu leisten hat.
Um Ihnen einen etwas genaueren Eindruck über die Aufgaben zu verschaffen, erhalten Sie nachfolgend einen Einblick in unseren Leistungskatalog:
- Ordnungsgemäße Aufbewahrung und Buchführung aller objektrelevanten Unterlagen
- Korrespondenzen mit Versorgern, Behörden, Versicherungen, Banken, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Eigentümern
- Vermittlung zwischen den jeweiligen Eigentümern
- Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlungen (mindestens 1 x jährlich)
- Protokollführung der Versammlung und Übermittlung an die jeweiligen Eigentümer
- Führung einer Beschlusssammlung nach §24, Abs 7, 8 WEG
- Durchführung / Umsetzung der getroffenen Beschlüsse bei der Versammlung
- Belegprüfung mit dem Verwaltungsbeirat und / oder dem Kassenprüfer
- Erstellung der jährlichen Einzel-, Gesamt-, und Hausgeldabrechnungen (auch zur Vorbereitung für den Steuerberater "Anlage V")
- Erstellung des jährlichen Einzel- und Gesamt-Wirtschaftsplanes
- Erstellung von Heizkostenabrechnungen (optional)
- Erstellung des Steuernachweises nach §35a Abs. 2 EStG, und andere steuerlichen Zwecke
- Beratungsgespräche mit den Verwaltungsbeiräten
- Vorbereitung und Abschluss von Verträgen (z.B. Wartungs-, Dienstleistungs- und Versicherungsverträge)
- Prüfung und Überwachung aller Verträge (Versicherungs-, Liefer-, Wartungs- und Dienstleistungsverträge)
- Kontrolle der laufenden Objektpflege
- Treuhänderische Verwaltung der Gemeinschaftsgelder und der Instandhaltungsrücklage, rechtskonforme Führung von Giro- und Sparkonten der Gemeinschaften (Verzinsliche Anlage der Instandhaltungs- und sonstigen Rücklagen)
- Buchführung aller Kontoauszüge und Belege
- Kontrolle aller eingehenden Rechnungen
- Zahlungsüberwachung der Einnahmen / Ausgaben
- Mahnwesen bei säumigen Hausgeldern und sonstige Forderungen
- Bearbeitung und Abwicklung von Versicherungsfällen (Gemeinschaftseigentum)
- Begehungen und Kontrolle des baulichen Zustandes und der technischen Anlagen (Gemeinschaftseigentum)
- Angebotsvergleich & Auftragsvergabe bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen inkl. Terminüberwachung
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
- Schlüsselverwahrung und Bearbeitung von Schlüsselbestellungen
- Erstellung von mittel- und langfristigen Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung sowie gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinschaft gegenüber Dritten und den einzelnen Wohnungseigentümern
- Korrespondenz mit Behörden und Bearbeitung behördlicher Auflagen
- Abgaben von Zustimmungserklärungen beim Verkauf von Sondereigentum (beim Notar)
Die richtigen Informationen für die Eigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
Wir legen viel Wert auf ein reibungsloses Berichtswesen, das die Fragen unserer Kunden beantwortet und die gewünschten Informationen jederzeit bereitstellt.
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